Am 1. April 2009 trafen sich Vertreter der Ortsgemeinde Windhagen und der Stadt Bad Hönningen im Rathaus Bad Hönningen. Anlass hierfür war allerdings kein Aprilscherz, sondern ein herausragendes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit über Verbandsgemeinde-Grenzen hinweg:
Die Ortsgemeinde Windhagen benötigte nämlich dringend Ausgleichsflächen für ihr Gewerbegebiet. Stadtbürgermeister Guido Job hat dies im Sommer 2007 erfahren. Er schrieb daraufhin am 16. August 2007 in einem Brief an Landrat Reiner Kaul:
„Die Stadt Bad Hönningen kann Ihnen hier ein konkretes Angebot machen: Auf den Rheinhöhen gelegen, besitzt die Stadt Bad Hönningen zusammenhängende Offenlandflächen in einer Größe von mehr als 12 ha. Diese sind mit Streuobst bestanden. Der Zustand ist jedoch, wie wohl in allen Teilen des Landkreises, als desolat zu bezeichnen. Gleichwohl stellt sie einen bedeutsamen, und aufgrund ihrer Größe, im Landkreis einen einzigartigen Lebensraum dar. Durch den Biotopbetreuer für den Kreis Neuwied, Herrn Günter Hahn, wurde bestätigt, dass der „Prüngselter“ ein ausgesprochen wertvolles Kulturbiotop darstellt.
Innerhalb des vielfältigen Arteninventars ist zum Beispiel das Vorhandensein aller Spechtarten Deutschlands herauszuheben. So kommen Schwarzspecht, Buntspecht, Grünspecht, Mittel- und Kleinspecht neben anderen Vogelarten hier vor. Diese Arten unterliegen sämtlich dem strengen Schutz der Artenschutzvorschriften. Schon unter diesem Aspekt wäre die Erhaltung der Streuobstwiesen wichtig. Über die Bedeutung der Flächen für die Naherholung, den Wandertourismus und die Umweltbildung muss an dieser Stelle nicht weiter gesprochen werden.
Die Stadt Bad Hönningen kann diese Gesamtfläche von mehr als 12 ha für die Ortsgemeinde Windhagen sofort zur Verfügung stellen. Derzeit wird sie durch unsere Forstverwaltung betreut. Leider sind uns aus bekannten Gründen intensivere Bemühungen um die Pflege und Entwicklung des Bestandes nicht möglich. Revierförster Kirst sieht die Erhaltung „des Prüngselters“ auch unter forstlichen Aspekten als erforderlich an. Insofern besteht mit der unteren Naturschutzbehörde hierzu schon seit längerer Zeit fachlicher Kontakt.“
Landrat Kaul leitete diesen Brief an die Verbandsgemeinde Asbach weiter. Der dortige VG-Bürgermeister Siegfried Schmied schrieb am 6. September 2007 an Stadtbürgermeister Guido Job: (Auszug).
„Für Ihr freundliches Angebot und die hilfreiche Unterstützung danken wir Ihnen, auch im Namen der Ortsgemeinde Windhagen, ganz herzlich.
Die mit dieser Bauleitplanung betraute Mitarbeiterin in unserem Hause, Frau Ewens, hat im Rahmen eines Ortstermins gestern mit dem verantwortlichen Planer des Planungsbüros Dittrich, Herrn Limbach, sowie mit Herrn Tobias Bufler von der unteren Naturschutzbehörde die Angelegenheit besprochen. Gerne würden die Damen und Herren mit Ihnen bzw. mit Vertretern Ihrer Verwaltung und den Kollegen der Kreisverwaltung Neuwied die genannten Streuobstflächen in Augenschein nehmen. Dabei wurde vereinbart, dass wir den Termin koordinieren.
Ich habe deshalb die freundliche Bitte, dass sich die zuständigen Ansprechpartner Ihrer Verwaltung mit Frau Ewens über das weitere Procedere abstimmen und einen Terminvorschlag für die Ortsbegehung unterbreiten.“
In Folge wurde dann unter Federführung der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde, namentlich durch Hans-Peter Job und den zuständigen Beigeordneten Dr. Scheidt, in Zusammenarbeit mit den örtlichen VG-Abteilungen, Bauamtsleiter Michael Christ und Mitarbeiterin Margret Ewens (VG Asbach) sowie Bauamtsleiter Achim Braasch (VG Bad Hönningen), ein Vertrag entwickelt, den Ortsbürgermeister Josef Rüddel (Windhagen) und Stadtbürgermeister Guido Job (Bad Hönningen) nun unterzeichnen konnten.
Demnach erfolgt eine Gesamtzahlung der Ortsgemeinde Windhagen an die Stadt Bad Hönningen in Höhe von 180.000 Euro für die Pflege und verschiedene Naturschutzmaßnahmen im Bereich der Streuobstwiese am „Prüngselter“. Die Stadt bleibt natürlich Eigentümer des Geländes. Das Geld verschwindet übrigens nicht im Haushaltsloch, sondern wird bei der Stiftung Deutsche Landschaften angelegt. Von dort aus wird es für die einzelnen Maßnahmen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre. Darüber hinaus werden Naturschutzmaßnahmen über 25 Jahre festgelegt.
Hier haben zwei Kommunen eine echte „Win-Win-Situation“ herbeigeführt, indem sie über den eigenen Tellerrand geblickt und eine Form von interkommunaler Zusammenarbeit praktiziert haben, die hoffentlich Schule machen und auch anderen Kommunen als Beispiel diesen wird.