Der Straßenausbaubeitrag ist grundsätzlich ein einmaliger Beitrag für eine bestimmte Straßenbaumaßnahme. Allerdings können Gemeinden statt einmaliger Beiträge für Anwohner einer Straße wiederkehrende Beiträge erheben. Bei den wiederkehrenden Beiträgen (wkB) werden alle jährlichen Investitionen für Straßen auf ein bestimmtes Abrechnungsgebiet oder auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Grundstück an der tatsächlich ausgebauten Straße liegt. Daher wird die Belastung auf alle verteilt und somit kleiner.
Beiliegende Stellungnahme der Fraktion der SPD und der Grünen im Stadtrat nimmt Stellung zum Einwohnerantrag auf Änderung der Abrechnungsgebiete.
https://www.spd-bad-hoenningen.de/dl/StellungnahmeEinwohnerantrag2022[3629].pdf