Keine Amtshaftung der Stadt Bad Hönningen
Information zum Ausgang der Klage des CDU_Ratherren Herren Peter Sauermann, gegen die Stadt Bad Hönningen
Kommunales
In dem Verfahren des Bad Hönninger Investors und CDU-Stadtratsmitgliedes, gegen
Bad Hönningens Stadtbürgermeister Guido Job wurde in der vergangenen Woche vor
dem Landgericht Koblenz erneut mündlich verhandelt (die RZ berichtete bereits).
Gemäß dem Beschluss des Landgerichts vom 23.1.2014 sollten zu den wechselseitigen
Behauptungen beider Parteien eine ganze Reihe von Zeugen vernommen werden, um
Klarheit darüber zu bekommen, ob Job - wie Sauermann behauptete - im Frühjahr 2013
entgegen seinen Amtspflichten Einfluss auf den Verkauf der ehemaligen Tengelmann-
Immobilie genommen und ihm hierdurch einen Schaden verursacht hatte.
Neben den Hauptverantwortlichen der ehemaligen Eigentümerin, der TREI GmbH & Co
KG, waren als Zeugen des Klägers u.a. geladen der beurkundende Notar, sowie der an
dem Verkauf maßgeblich beteiligte Makler.
Keiner der von Sauermann für seine Darstellung benannten Zeugen konnte das
bestätigen, was er mutmaßlich wohl gehofft hatte. Es war weder von „Störfeuer“ des
Stadtbürgermeisters die Rede, wie Sauermann immer wieder behauptete noch
vermochten die Zeugen die Behauptung Sauermanns zu verifizieren, wonach er bereits
eine gesicherte Rechtsposition im Hinblick auf den Erwerb der Immobilie zum
Schnäppchenpreis gehabt habe und der Verkauf ausschließlich wegen der angeblichen
Intervention Jobs nicht zu Stande gekommen sei. Auch seine Behauptung, er habe
bereits von der Verkäuferin selbst den Schlüssel für die Immobilie erhalten, konnte nicht
bestätigt werden. Sauermann, der vom Bad Hönninger CDU-Vorsitzenden Rechtsanwalt
Dr. Arens vertreten wurde, hatte seine Klage immer wieder gerade darauf abgestellt,
dass ihm seitens der Verkäuferin eben dies so bestätigt worden sei.
Die Verantwortlichen der TREI GmbH & Co KG und der Makler widersprachen dem
umfassend und führten aus, Sauermann habe, wegen des noch fehlenden
Gremienvorbehaltes der Geschäftsführer und der Gesellschafter der Eigentümerin, nicht
darauf vertrauen können, dass der Kauf der Immobilie bereits in trockenen Tüchern
gewesen sei. Auf diesen Gremienvorbehalt sei er auch immer hingewiesen worden. Auch
habe von ihm lediglich eine sogenannte „weiche Finanzierungsbestätigung", also
vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung, vorgelegen. Zu den angeblichen Aktivitäten
von Job befragt, erklärte der Makler sogar, es sei ihm aufgefallen, dass Sauermann
immer wieder bei ihm nachgefragt habe, ob der Stadtbürgermeister sich schon bei ihm
gemeldet und ihn schlecht gemacht habe und das zu einem Zeitpunkt als ein neuer
Interessent noch gar nicht im Spiel war. Dies wurde von den von Sauermann benannten
Zeugen deutlich verneint. Letztlich hatte ein anderer Interessent bei dem Kauf der
Immobilie das Rennen gemacht, weil sein Angebot -wie der Prozess nun zeigte- für die
Eigentümerin wesentlich attraktiver war als dasjenige Sauermanns.
Nach Vernehmung lediglich der von Sauermann benannten Zeugen ( die von der Stadt
benannten Zeugen mussten schon gar nicht mehr befragt werden ) wies der
Kammervorsitzende Richter Dr. Janoschek nach Beratung mit seinen beiden
beisitzenden Richtern die Parteien darauf hin, dass von einer Begründetheit der Klage
Sauermanns nicht ausgegangen werden könne, da es bereits keine gesicherte
Rechtsposition gegeben habe, die Job überhaupt hätte beeinträchtigen können.
Das Gericht machte deutlich, dass Sauermanns Klage abweisungsreif und die
negative Feststellungsklage der Stadt erfolgreich sein werde und empfahl dem
Kläger aus Kostengründen eine Klagerücknahme und einen Verzicht auf sämtliche
denkbaren Ansprüche gegen die Stadt aus dem gescheiterten Verkauf der
Tengelmann-Immobilie, damit nicht über die negative Feststellungsklage entschieden
werden müsse und diese auch zurückgenommen werden könne. Sie hatte bekanntlich
zum Gegenstand, dass Sauermann auch über die von ihm in den Raum gestellten
Schadensersatzansprüche von 20.000.- Euro im Rahmen einer „ersten Teilklage“
(insgesamt ging es um 70.000.- €) hinaus keinen Amtshaftungsanspruch gegen die Stadt
habe. Das heißt konkret auch: Vor allem der von Sauermann gegen den
Stadtbürgermeister immer wieder erhobene Vorwurf eines angeblichen vorsätzlichen
Amtsmissbrauchs war somit völlig haltlos. Dies hatte Job in den vergangenen Wochen
immer wieder beteuert.
Der Kläger Sauermann folgte nach der zweiten Unterbrechung der Verhandlung
schließlich dieser Empfehlung des Gerichts und akzeptierte auch die unmittelbar danach
verkündete Kostenentscheidung der Richter, wonach er die gesamten Kosten des
Verfahrens zu tragen hat, weil er im Falle der streitigen Entscheidung voll unterlegen
gewesen wäre.
Job, der sich immer von Sauermann aus wahlkampftaktischen Erwägungen grundlos
denunziert sah (die RZ berichtete), war erleichtert über das Prozessende und hegte die
Hoffnung, dass die letzten Wochen des bereits auf Hochtouren laufenden Wahlkampfes
von CDU-Seite inhaltlich und in der Wahl der Mittel und der gemachten Behauptungen
etwas fairer, wahrheitsgemäßer und sachlicher geführt werden als bisher.
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