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SPD Bad Hönningen

Information zum Ausgang der Klage des CDU_Ratherren Herren Peter Sauermann, gegen die Stadt Bad Hönningen

Kommunales

Keine Amtshaftung der Stadt Bad Hönningen

In dem Verfahren des Bad Hönninger Investors und CDU-Stadtratsmitgliedes, gegen

Bad Hönningens Stadtbürgermeister Guido Job wurde in der vergangenen Woche vor

dem Landgericht Koblenz erneut mündlich verhandelt (die RZ berichtete bereits).

Gemäß dem Beschluss des Landgerichts vom 23.1.2014 sollten zu den wechselseitigen

Behauptungen beider Parteien eine ganze Reihe von Zeugen vernommen werden, um

Klarheit darüber zu bekommen, ob Job - wie Sauermann behauptete - im Frühjahr 2013

entgegen seinen Amtspflichten Einfluss auf den Verkauf der ehemaligen Tengelmann-

Immobilie genommen und ihm hierdurch einen Schaden verursacht hatte.

Neben den Hauptverantwortlichen der ehemaligen Eigentümerin, der TREI GmbH & Co

KG, waren als Zeugen des Klägers u.a. geladen der beurkundende Notar, sowie der an

dem Verkauf maßgeblich beteiligte Makler.

Keiner der von Sauermann für seine Darstellung benannten Zeugen konnte das

bestätigen, was er mutmaßlich wohl gehofft hatte. Es war weder von „Störfeuer“ des

Stadtbürgermeisters die Rede, wie Sauermann immer wieder behauptete noch

vermochten die Zeugen die Behauptung Sauermanns zu verifizieren, wonach er bereits

eine gesicherte Rechtsposition im Hinblick auf den Erwerb der Immobilie zum

Schnäppchenpreis gehabt habe und der Verkauf ausschließlich wegen der angeblichen

Intervention Jobs nicht zu Stande gekommen sei. Auch seine Behauptung, er habe

bereits von der Verkäuferin selbst den Schlüssel für die Immobilie erhalten, konnte nicht

bestätigt werden. Sauermann, der vom Bad Hönninger CDU-Vorsitzenden Rechtsanwalt

Dr. Arens vertreten wurde, hatte seine Klage immer wieder gerade darauf abgestellt,

dass ihm seitens der Verkäuferin eben dies so bestätigt worden sei.

Die Verantwortlichen der TREI GmbH & Co KG und der Makler widersprachen dem

umfassend und führten aus, Sauermann habe, wegen des noch fehlenden

Gremienvorbehaltes der Geschäftsführer und der Gesellschafter der Eigentümerin, nicht

darauf vertrauen können, dass der Kauf der Immobilie bereits in trockenen Tüchern

gewesen sei. Auf diesen Gremienvorbehalt sei er auch immer hingewiesen worden. Auch

habe von ihm lediglich eine sogenannte „weiche Finanzierungsbestätigung", also

vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung, vorgelegen. Zu den angeblichen Aktivitäten

von Job befragt, erklärte der Makler sogar, es sei ihm aufgefallen, dass Sauermann

immer wieder bei ihm nachgefragt habe, ob der Stadtbürgermeister sich schon bei ihm

gemeldet und ihn schlecht gemacht habe und das zu einem Zeitpunkt als ein neuer

Interessent noch gar nicht im Spiel war. Dies wurde von den von Sauermann benannten

Zeugen deutlich verneint. Letztlich hatte ein anderer Interessent bei dem Kauf der

Immobilie das Rennen gemacht, weil sein Angebot -wie der Prozess nun zeigte- für die

Eigentümerin wesentlich attraktiver war als dasjenige Sauermanns.

Nach Vernehmung lediglich der von Sauermann benannten Zeugen ( die von der Stadt

benannten Zeugen mussten schon gar nicht mehr befragt werden ) wies der

Kammervorsitzende Richter Dr. Janoschek nach Beratung mit seinen beiden

beisitzenden Richtern die Parteien darauf hin, dass von einer Begründetheit der Klage

Sauermanns nicht ausgegangen werden könne, da es bereits keine gesicherte

Rechtsposition gegeben habe, die Job überhaupt hätte beeinträchtigen können.

Das Gericht machte deutlich, dass Sauermanns Klage abweisungsreif und die

negative Feststellungsklage der Stadt erfolgreich sein werde und empfahl dem

Kläger aus Kostengründen eine Klagerücknahme und einen Verzicht auf sämtliche

denkbaren Ansprüche gegen die Stadt aus dem gescheiterten Verkauf der

Tengelmann-Immobilie, damit nicht über die negative Feststellungsklage entschieden

werden müsse und diese auch zurückgenommen werden könne. Sie hatte bekanntlich

zum Gegenstand, dass Sauermann auch über die von ihm in den Raum gestellten

Schadensersatzansprüche von 20.000.- Euro im Rahmen einer „ersten Teilklage“

(insgesamt ging es um 70.000.- €) hinaus keinen Amtshaftungsanspruch gegen die Stadt

habe. Das heißt konkret auch: Vor allem der von Sauermann gegen den

Stadtbürgermeister immer wieder erhobene Vorwurf eines angeblichen vorsätzlichen

Amtsmissbrauchs war somit völlig haltlos. Dies hatte Job in den vergangenen Wochen

immer wieder beteuert.

Der Kläger Sauermann folgte nach der zweiten Unterbrechung der Verhandlung

schließlich dieser Empfehlung des Gerichts und akzeptierte auch die unmittelbar danach

verkündete Kostenentscheidung der Richter, wonach er die gesamten Kosten des

Verfahrens zu tragen hat, weil er im Falle der streitigen Entscheidung voll unterlegen

gewesen wäre.

Job, der sich immer von Sauermann aus wahlkampftaktischen Erwägungen grundlos

denunziert sah (die RZ berichtete), war erleichtert über das Prozessende und hegte die

Hoffnung, dass die letzten Wochen des bereits auf Hochtouren laufenden Wahlkampfes

von CDU-Seite inhaltlich und in der Wahl der Mittel und der gemachten Behauptungen

etwas fairer, wahrheitsgemäßer und sachlicher geführt werden als bisher.

 
 

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